Schweiz

122 Passagiere und 90 kg Post flogen 1922 durch die Schweiz

Seit 1922 gibt es eine Luftverkehrslinie zwischen Genf-Zürich-Nürnberg und beförderte zwischen Mai und September Passagiere und Post auf insgesamt 81.890 Flugkilometern.

 

"Das Luftfahrzeug, speziell das Flugzeug, ermöglicht nun eine Verkehrsgeschwindigkeit, die ungefähr zwei- bis dreimal größer ist als die der Eisenbahn und etwa vier- bis fünfmal größer als die der Linienschiffahrt" heißt es in den "Statistische Nachrichten" von 1925. Zum Vergleich: Damals betrug die Reisegeschwindigkeit mit dem Flugzeug zwischen 105 km/h (Caudron C 61) und 135 km/h (Dornier Komet III und Fokker F II). Die Maschinen hatten zwischen 5 und 14 Sitzplätze, wobei die Besatzung bereits mitgezählt wurde.

Zwischen den Jahren 1922 und 1925 wurde der Flugverkehr in der Schweiz aufgenommen und startete auf der Strecke Genf-Zürich-Nürnberg. Bereits ab 1923 wurden weitere Städte angeflogen wie München, London und Paris. Ab 1924 auch Wien, Brüssel und Amsterdam, ab 1925 Budapest, Prag und Berlin. In diesem Jahr flogen bereits über 4200 Passagiere über Zürich ab oder kamen in Zürich an.

Damals konnte aber nur zwischen den Monaten April und Oktober geflogen werden und nur am Tage. Nachtflüge und ein Ganzjahresbetrieb waren bereits absehbar. Ein weiterer Trend war ebenfalls absehbar: "Mehr und mehr macht sich auch die Tendenz geltend, mehrmotorige Flugzeuge von großer Tragfähigkeit einzustellen, die vor allem die Wahrscheinlichkeit von Notlandungen infolge Motordefekten verringert."

Über 700 Ausgaben der "Statistische Nachrichten" aus den Jahren 1924 bis 2001 stellt Statistik Stadt Zürich nun als PDF-Dateien auf dem Open Data-Portal zur Verfügung. Neben vielen Zahlen und Tabellen werden wichtige Themen aus jener Zeit in Aufsätzen ausgiebig beleuchtet.

 


Datenblatt

Titel

Statistische Nachrichten, 1924-2001

Herausgeber

Statistik Stadt Zürich, Präsidialdepartement

Veröffentlicht am

21. Januar 2020

Lizenz

CC0 1.0: Sie dürfen das Werk kopieren, verändern, verbreiten und aufführen, sogar zu kommerziellen Zwecken, ohne um weitere Erlaubnis bitten zu müssen.

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