Das Statistische Bundesamt hat die Statistik zu den Maßnahmen des Familiengerichts bei Kindeswohlgefährdung herausgegeben und im Open Data-Portal veröffentlicht. Dabei unterscheiden die Daten zwischen der Inanspruchnahme von Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe, von Ge- oder Verboten gegenüber Sorgeberechtigten oder Dritten, der Ersetzung von Erklärungen der Sorgeberechtigten und der vollständigen bzw. teilweisen Übertragung der Sorge auf das Jugendamt oder Dritte.
Zählt man alle Maßnahmen der letzten Jahre zusammen, fällt Nordrhein-Westfalen besonders auf. 2018 gab es mit 9.200 Maßnahmen mehr als dreifach so viele Eingriffe in das Zusammenleben der Familien und dem Schutz der Kinder und Jugendlichen als beim zweitplatzierten Bundesland Berlin. Was man auf der Grafik nicht so gut erkennen kann: In Bremen stiegen die Fallzahlen von 285 auf zwischenzeitlich 1685 pro Jahr sprunghaft an.

Datenblatt
Titel | Maßnahmen des Familiengerichts bei Kindeswohlgefährdung: Bundesländer, Jahre, Art der eingeleiteten Maßnahmen |
Herausgeber | Statistisches Bundesamt |
Veröffentlicht am | 28. Januar 2020 |
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